Was hat es mit der “Dammsühne” auf sich ?

Hier ein Auszug aus “Historische Dokumente aus dem Stadtarchiv der Stadt Hildesheim (Folge 109) / von Michael Schütz

Die Dammstadt, 1196 zur Ansiedlung von Flamen nördlich des Bergsteinwegs gegründet und 1232 nach Süden erweitert, entwickelte sich schnell zu einer florierenden Siedlung insbesondere für die Tuchweber und Wandschneider (Tuchhändler). Diese gerieten zwangsläufig in Konkurrenz zu den Altstädter Wandschneidern, die deren Gewerbe zeitweise unterbinden konnten. Konfliktsteigernd kam hinzu, dass Bischof Heinrich II. von Hildesheim in der Unterstützung der Dammstadt eine Möglichkeit sah, die selbstbewusste Altstädter Bürgerschaft zurückzudrängen. Beruhigend wirkte auch nicht gerade der 1331 erfolgte Ausbau der Befestigungen gegenüber der Altstadt durch die Dammstädter.

Die Lage eskalierte, als es imAugust 1331 zu einer Doppelwahl auf dem Bischofsstuhl kam. Papst Johannes XXII. ernannte Graf Erich von Schaumburg zum neuen Bischof, während das Hildesheimer Domkapitel - vor dem Eintreffen der Ernennungsurkunde - Herzog Heinrich III. von Braunschweig zum Nachfolger wählte. Dammstadt und Altstadt hatten zunächst Heinrich III. gehuldigt, die Altstadt schwenkte dann aber im Oktober 1332 zu Bischof Erich über. In der Weihnachtsnacht des Jahres 1332 wurde die Dammstadt zerstört, wobei mehr dafür spricht, dass dies durch Bewaffnete Bischof Erichs geschah als durch die "neidischen und wütenden" Altstädter.

Bei den weiteren Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bischöfen setzte sich dann aber Heinrich III. durch. Er suchte im März 1333 den Ausgleich mit der Hildesheimer Altstadt und beauftragte den Rat von Goslar mit Friedensverhandlungen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist die Sona Dammonis (Dammsühne), deren 18 durchnummerierte Artikel - wie schon Hans Schlotter feststellte - "keine Sühne für grausame Taten darstellen, sondern Zeugnis einer Versöhnung zwischen Bischof und Stadt sind".

Die Stadt verpflichtete sich zu vier Auflagen (Freigabe Gefangener, Zahlung von 1000 Mark Silber zur Pfandeinlösung der Burg Wohldenberg, Rückgabe von Gericht, Zoll und Fronzins der ehemaligen Dammstadt sowie Übergabe von Briefen des Papstes), während der Bischof acht Auflagen erfüllen musste, worunter die ewige Zugehörigkeit der ehemaligen Dammstadt zur Altstadt und der Verzicht auf bischöfliche Burgen innerhalb einer Meile um Hildesheim die bedeutendsten sind.